Montag, 11. April 2016

Und plötzlich ist Meinungsfreiheit wieder hip

Erdogan, Böhmermann und kein Ende. Für jene Leser, die es nicht mitbekommen haben, hier eine kurze Zusammenfassung.
Was bisher geschah:
Kapitel 1
Erdogan, jahrelang Ministerpräsident, hatte sich, vielmehr dem "Präsidenten", einen Posten den er bei Bauplanung und -beginn noch nicht innehatte, einen riesigen, prunkvollen Palast erbaut. Nicht nur, das dieser Palast völlig überdimensioniert, unpassend und prächtig für einen modernen, demokratischen Staat geschweige denn einen seiner Vertreter ist, er wurde mit offensichtlicher Bestechung, Vetternwirtschaft und mitten in ein Naturschutzgebiet hinein errichtet.
Jeder Kritiker wurde entweder bestochen, bedroht oder angezeigt und verhaftet.
Unterdessen zeigen sich bei Erdogan neben islamistischen (türkische Waffenlieferung an Islamisten) und großosmanisch-nationalistischen Zügen auch eine Portion Antisemitismus und ein offenkundiges Problem mit Menschenrechten (Niederknüppelung der Gazi-Proteste), Meinungsfreiheit (die Zahl der inhaftierten Journalisten ist riesig) auch anti-demokratische Züge (Oppositionspolitiker wurden gewaltsam von Parlamentssitzungen fern gehalten).
Wer sich mal seine Aktionen in den letzten Jahren ansieht, der erkennt nicht mal unter rosa Sonnebrille etwas anderes, als einen waschechten Diktator - nur eben mit demokratischer Legitimierung (was meine Haltung zur Demokratie als Regierungsform bestärkt).
Ob das Twitterverbot nach einigen kritischen Stimmen, die geplatzten Prozesse gegen Terroristen und Mörder Andersglaubender, die wiederholten Versuche die Museen in Stätten anderer Religionen aufzulösen und wieder zu Moscheen zu erklären, die Bombardierung der Kurden während diese eine vom IS belagerte Stadt verteidigten, die Verleugnung des Armeniergenocides, den Abriß von Gedenk- und Versöhnungsstätten usw. usf.

Kapitel 2
Die kleine Satiresendung Extra3 des NDR dichtet ein Lied und sendet es. Obwohl die Zuschauerzahl bei Erstaustrahlung winzig ist, kommt das Filmchen samt Inhaltsübersetzung Erdogan vor die Augen - mit der Folge, dass dieser sich beschwert und deutschen Botschafter einbestellt um ihm eine Standpauke zu halten. Die Regierung Deutschlands schweigt zu dem Vorfall, die Kanzlerin reagiert auch später nicht.



Erdogan hatte sich selbst als Feind der Meinungsfreiheit offeriert. (Mal wieder...)

Kapitel 3
Der im noch unbeachteteren ZDF Spartenkanal Neo auftretende Moderator Böhmermann legt eine Schippe drauf. Unter langatmiger Erklärung an einen imaginär zusehenden Erdogan erklärt er, wie weit die Meinungsfreiheit in Deutschland gehe, und das man bspw. ein Gedicht wie das dann folgende Schmähkritik nicht mehr dürfe.
 Das Gedicht ist eine Aneinanderreihung von sexuellen Unterstellungen und Schmähungen - so Pädophilie und Zoophilie. Hier der Link, ansehen unter eigener Verantworung.
Das ZDF zog mit Verweis auf die mangelnde Qualität den Beitrag nach Aussendung zurück und aus dem Netz, Merkel rief bei Erdogan an, um sich zu entschuldigen.
Trotzdem fordert "die türkische Regierung" die unsrige auf, Böhmermann zu bestrafen. Da er möglicherweise mit seinem Schmähgedicht gegen §103 des Stgb verstoßen hat, welches untersagt, Regierungschefs oder -vertreter im Innland zu beleidigen, wird nun ermittelt.
Unterdessen wird Böhmermann mit einem Preis ausgezeichnet - kommt aber nicht zur Verleihung als eine Art sichtbare Sühne.

Kapitel 4
Anne Will debattiert den Fall und "Palimpalim-blackfacing-Israelfeind" Hallervorden reagiert und bringt ein ebenso unterirdisches Stück "Erdogan, zeig mich an" - als Zeichen der Solidarität mit Böhmermann. Unterirdisch diesmal nicht vom Inhalt sondern der Form. Allerdings beweist dieser Künstler sein mangelndes Gesangs- und Politikgeschick bereits seit geraumer Zeit...

Tja, und da stehen wir nun, bekommen von Journalisten pros und contras zu diesem Fall. Es gibt jene, die auf einmal der Meinung sind, Satire habe doch Grenzen - nicht selten Personen oder Medien, die dies vorher verneinten und andersherum.
Ich bin etwas erstaunt über diese Debatte. Für mich ist die Sache sehr einfach in Theorie und Praxis zu unterteilen.
In der Theorie ist Böhmermann zu weit gegangen, Extra3 nicht. Das eine war beleidigend und schlechter Stil, das andere zwar Geschmackssache aber inhaltlich berechtigte und satirisch verpackte Kritik.
Hallervorden hingegen springt nur auf einen Zug auf, als eine Stimme, die man sonst heute eigentlich nicht mehr hören möchte.

In der Praxis hat Böhmermann seine Beleidigungen "künstlerisch" verpackt durch "das darf man nicht" - und damit hat sich die Sache bereits erledigt - auch wenn alles andere darüber so bleibt wie gesagt.

Das Aufheben das nun darum gemacht wird, ist Selbstdarstellung und ein Zeichen in Richtung Türkei - oder besser, ein Kniefall. Und das ist der eigentliche Skandal.

10 Kommentare:

  1. Ich stehe wohl nicht im Verdacht ein Freund irgendwelcher libanesischen Clanstrukturen und ihrer musikalischen Vertreter zu sein, aber wo der Mann Recht hat, hat er Recht:

    https://twitter.com/bushido/status/718725097234829312?lang=de

    Nur eine Gesellschaft aus dekadenten Feuilletonkritikern kann Probleme damit haben, den Unterschied zwischen Extra3 und Böhmermann zu erkennen. Wir Normalsterbliche sind eben noch nicht gebildet und aufgeklärt genug.

    Ab und an hat man den wohl nicht unberechtigten Verdacht, dass Böhmermann all das wollte und uns am Ende neuerlich den varoufakischen Mittelfinger zeigt. Die echte Satire begann nach dem Gedicht.

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    1. Der Gedanke kam mir ebenfalls. Das Böhmermann, der seine Schmähkritik ja juristisch einwandfrei als "Kunst" einordnete indem er "das darf man nicht" drum rum legte, hier ein doppeltes Spiel spielt.

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  2. Ich finde, dass der Beitrag Böhmermanns durchaus einmal auf den Prüfstand der Justiz kommen dürfte.
    Manche Comidians und Satiriker scheinen in ihrem Übermut jedes Maß zu verlieren; nicht nur hierzulande:
    Siehe auch z.B. Charlie Hebdo.
    Sie tragen damit zu einer Verrohung des Umgangs miteinander, vor allem auch mit Andersdenkenden bei.

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    1. Vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Meinung.
      Auf den Prüfstand der Justiz sollte alles kommen dürfen und darf alles kommen. Das Problem entsteht dann, wenn ähnliche Vorgänge unterschiedlich gewertet und behandelt werden, weil die darin vorkommenden Personen oder Gruppen sich unterscheiden.
      Wir hatten Dinge wie das Schmähgedicht in jüngster Vergangenheit unzählige Male. Ein deutsches Gericht entschied sogar, dass die Bezeichnung Kinderf*****sekte in einer deutschen Zeitung der Meinungsfreiheit entspreche.
      Der heilige Vater Benedikt musste sich ja mit einer persönlichen Klage gegen das Coverbild und die Rückseite der Titanic wehren und ließ diese dann sogar fallen, als die Redaktion diese Klage als Zensur und "moderne Inquisition" darstellte (erfolgreich).
      Was die documenta in Kassel vor einigen Jahren an ihre Außenwand plakatierte, was in Hamburgs Theater und dem Namen "Golgatha Picknick" lief - all das wurde nicht nur hingenommen sondern als Meinungsfreiheit dargestellt.
      Wenn nun, so kurz nach einem satirisch einwandfreien Beitrag der Extra3-Redkation mit ähnlichen Reaktionen bzw. eben nicht Reaktionen die Regierung einschreitet und die eigentlich als Legislative eingesetzten Politiker die Judikative spielen um einen Fall auf juristische Lage zu prüfen (was nicht mal ihre Aufgabe ist), dann ist das kein Einschreiten zum Schutz des Miteinanders sondern ein rein politischer Akt der unterschiedlichen Behandlung.
      Das ist der feine Unterschied, an dem sich unsere Meinungen scheinbar unterscheiden.
      Dennn das viele aus den von Ihnen genannten Sparten zu weit gehen und so nur für Unstimmigkeiten sorgen - da stimme ich Ihnen zu. Auch was die Prüfbarkeit angeht.
      In der Folge muss sich die Freiheit immer wieder selbst betrachten können. Am Ende ist mir aber jemand, der verbal zu weit geht lieber, als ein Redeverbot.

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    2. Nun, es geht ausschließlich um das Gedicht des Herrn Böhmermann; nicht um die Extra3-Satire.
      In dem Gedicht wird ein ausländisches Staatsoberhaupt angegriffen und meiner Meinung nach wirklich übelst und unflätigst beleidigt.
      Das war beim Papst Benedikt XVI. in Titanic übrigens auch der Fall.
      Hier im vorliegenden Fall des Böhmermann-Schmähgedichts hat der geschmäht türk. Präsident Strafanzeigen erstattet, weil er den Tatbestand eines bestimmten Paragrafen, der sich extra mit dem öffentl. Beleidigen von Staatsoberhäuptern beschäftigt, erfüllt sieht.
      M.W. muss allerdings in diesem Fall die Bundesregierung ebenfalls diesen Tatbestand als wahrscheinlich erfüllt ansehen und quasi "grünes Licht" geben, ehe die Justiz tätig wird.
      Ist etwas befremdlich, aber so scheint nun mal die Rechtslage zu sein.
      Wie anders als mit Hilfe von Juristen soll, bitzeschön, die Regierung den Tatbestand prüfen, ehe sie sich äußert?
      Mir tut hier die Regierung und speziell die Bundeskanzlerin leid, dass sie sich mit solch einem Mist beschäftigen muss.
      Ich bin ganz gewiss kein Sympathisant von Recip Erdogan, aber wir sind ein seriöser Rechtsstaat und auch er hat gewisse Rechte und braucht sich nicht in einem Schmähgedicht zu Unrecht u.a. als Homosexueller, Pädophilen und gar als Sodomist bezeichnen zu lassen.

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    3. Mir ist neu, dass die Bundesregierung eine Anzeige prüfen muss. Die Anzeige hat nicht Erdogan gestellt, sondern Vertreter türkischer Gemeinden in Deutschland. Somit ist die Diplomatie damit außen vor - deutsche Bürger stellen Anzeige gegen ZDF bzw. Böhmermann.
      Was die Regierung prüft, ist der förmlich vorgetragene Wunsch nach Strafverfolgung - und das hat sie nicht zu prüfen sondern lediglich den betreffenden Staatsanwälten zur Sichtung vorzulegen. Entscheiden diese: ja, hier gibt es Grund nach Rechtslage aktiv zu werden, dann erfolgt die Anzeige DURCH den Staat in Vertretung durch seine Anwälte - nicht mehr und nicht weniger.
      Da haben sich keine durch Parteipolitik und Stimmabgabe in Ämter beförderte Personen der Legislative einzumischen - denn es gilt die Gewaltenteilung, die mal wieder schmälichst missachtet wird.

      Wie gesagt sind wir uns über die Qualität oder besser dessen völlig Ausbleiben im Schmägedicht einig, ebenso in der Bewertung, solch pure Beleidigungen gehörten angezeigt und abgeurteilt (in einem vernünftigen Rahmen, wir sprechen hier nicht von Vorbestrafung, Bewährung oder gar Haft sondern von einem saftigen Strafzettel der zukünftig zum nachdenken anregen soll) - aber ich sehe auch die Realität, in der dieses Niveau eher üblich als selten ist und daher die aktuell laufende und oben angesprochene Verfahrensweise eine Ausnahme zur üblichen Praxis wäre - was wiederum nicht richtig oder besser gerecht gegenüber den sonstigen Fällen ist.
      Ein Rechtsstaat hat auch der egalité, der Gleichheit Rechnung zu tragen.

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    4. Sie irten: Erdogan hat selbst Strafanzeigen erstattet.
      Sogar 2fach: Sowohl als Präsident als auch als Privatperson. Das ist jedenfalls der Stand heute abend.
      Ob Tatbestand nach Paragraf 103 StGB erfüllt ist und verfolgt werden soll, hat erst einmal die Bundesregierung zu prüfen und der Justiz in diesem Fall mitzuteilen.

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    5. Diese neue Entwicklung vom heutigen Tag ist mir in der Tat entgangen. Vielen Dank für den Hinweis.

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  3. Ich zitiere hier aus einem heute von Stefan Meetschen verfassten Artikel aus "Die Tagespost":
    ""Wie verzwickt die Situation für Merkel tatsächlich ist, hat der Kölner Strafrechtsprofessor Michael Kubicielgegenüber der Deutschen Presseagentur dargestellt: Demnach muss die Bundesregierung im Falle eines Strafverlangens aus dem Ausland wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung ermächtigen oder dies unterlassen. Das sei, so Kubiciel, eine „Schutzfunktion“, die verhindern solle, dass ausländische Staatsoberhäupter eine Strafanzeige als „politisches Kampfinstrument“ nutzen. Ferner müsse die Regierung prüfen, ob das „Schmähgedicht“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Was nicht so leicht zu klären sei. In so einem Grenzfall müsse die Bundesregierung den Fall vor die „normalen Instanzen“ kommen lassen – Staatsanwaltschaft, Gericht und im Zweifel auch das Bundesverfassungsgericht, so Kubiciel.

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    1. Es kommt der Zeitpunkt, da muss man zugeben, sich geirrt zu haben - und dies ist hier der Fall. Sie haben Recht, der § 104a StGB greift wider meiner Erwartungen, wie ich nunmehr auch von fachmännischer Seite versichert bekam.
      http://dejure.org/gesetze/StGB/104a.html

      Nichts desto trotz wundert die Dauer und Intensität der Ermächtigung mich - denn die Sachlage dürfte klar sein.
      Allerdings bin ich auch erstaunt von mehreren Dozenten und Professoren zu lesen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist - immerhin halte ich die Form für "Kunst" im heutigen Sinne, egal wie ich dazu stehe.
      Aber sei es drum, im Kern und auf ganzer Linie hatte ich Unrecht.

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