Freitag, 19. Februar 2016

Jugendstrafrecht - eine gute Idee zum Werkzeug des Teufels verkommen

Selten kommt es vor, dass ich mal den Teufel ins Spiel bringe. Nicht, weil ich nicht von dessen Existenz überzeugt wäre, sondern weil zu viele Klischees, zu viel künstlerische Verarbeitung und zu viel gewolltes Unverständnis im Umlauf sind.
Jetzt ist aber wiedermal ein Urteil unserer Gerichte gefällt worden, bei dem der Mensch aus etwas gut gemeintem etwas furchtbares errichtet hat. Gemeint ist das Jugendstrafrecht. Es sollte dazu dienen, Kinder und Jugendliche, die noch nicht ganz begreifen, was "richtig" und "falsch" oder besser "was erlaubt" ist zu unterscheiden, vor übertriebenen Strafen zu schützen und ihnen die Chance zu geben, doch noch einen vernünftigen Start ins Leben hinzulegen.
Jedem dürften mittlerweile die zahllosen Fälle von deutlich über 20 Jahre alten Personen bekannt sein, die nach dem Jugendstrafrecht für teilweise sehr brutale Verbrechen mit lächerlichen Strafen davon kamen.
Im aktuellen Fall, ist es mir aber ein absolutes Rätsel, wie hier Jugendstrafrecht begründet wurde. Dafür ist das Verfahren ein Beweis des absoluten Versagens unseres Rechtssystemes.
Was war passiert?
Eren T.
Eren T. hatte Maria P. geschwängert. Er wollte das Kind nicht, sie weigerte sich abzutreiben und trug es aus. Er bedrohte sie mehrfach, sie erstattete Anzeige, nur wenige Stunden bevor es passierte.
Im achten Monat der Schwangerschaft wurde sie von ihrem Ex-Freund, dem Kindesvater, und dessen Freund Daniel M. (beide 20) überfallen. Diese schlugen sie nieder und traten auf sie ein, wobei Eren angeblichvor allem auf den Bauch der jungen Frau (19) zielte. Anschließend wurde von einem der beiden mit einem Brotmesser in den Schwangerschaftsbauch gestochen, offensichtlich in der Absicht, das Kind zu töten.
Abschließend schleppten sie die verletzte junge Frau in ein Waldstück, übergoßen sie mit Benzin und verbrannten sie und ihr Kind bei lebendigem Leibe.
Eren T. versuchte sich unschuldig zu geben und gab bei der Polizei selbst am folgenden Tag eine Vermisstenanzeige auf.

Daniel M. und das Opfer Maria P.
Bei ihrer Festnahme hatten sie keine Reue gezeigt und auch vor Gericht scheint nichts davon durchzukommen. Statt dessen beschuldigten sie sich gegenseitig. Es steht fest, dass die beiden gemeinschaftlich einen Mord begingen, der grausamer kaum sein könnte. Trotzdem forderte der Verteidiger den Freispruch, weil nicht zu beweisen war, welche Tat welcher der beiden unmittelbar begangen hatte. Beinahe wäre er damit durchgekommen und kann auf dieser Basis das Urteil dieses "Indizienprozesses" anfechten. Wie die Revision ausgeht...


Aber sie wurden Gott und Richter sei dank, verurteilt. Aber lediglich nach Jugendstrafrecht. Obwohl die beiden Männer offensichtlich vorbereitet, im Wissen um die Einstufung als Verbrechen, eine junge Frau brutal angriffen, zurichteten und sich dann auch noch eine möglichst qualvolle Todesart aussuchten, diese ebenfalls vorbereitet hatten und sogar einen geeigneten Platz kannten, am Ende noch zu vertuschen suchten - waren maximal 15 Jahre Strafe möglich. Aufgrund der Eingangs erwähnten Regelung namens Jugendstrafrecht.
Bekommen haben sie 14 Jahre, Bewährung wird ihnen wohl schon nach wenigen Jahren zustehen und besagte Revision kann ganz anders ausgehen.
Ist das die gerechte Strafe? Für zwei so brutale, eiskalte Morde? Für Menschen, die nicht nur ein ungeborenes Kleinkind abstechen wollen sondern auch eine stöhnende, um ihr Leben bettelnde 19jährige mit Benzin übergießen und anschließend daneben stehen, während sie schreiend einen schmerzvollen Todeskampf durchleidet?
Ich denke nicht. Wäre es mir durch meinen Glauben nicht verboten, ich wäre für die Todesstrafe.

2 Kommentare:

  1. Ach es bedarf doch überhaupt keiner Todesstrafe. Es würde reichen, dass jemand mit 18 entweder als Erwachsener gilt oder nicht. Wer die nötige Einsichtsfähigkeit zugebilligt bekommt zu wählen, Verträge zu schließen und Unternehmen zu gründen, der ist auch für Mord und Totschlag voll verantwortlich.
    Dazu müsste das absichtliche töten eines Menschen (nur der Jurist zweifelt ob eine 30 cm lange Messerklinge in de Leib gerammt, denn wirklich eine Tötungsabsicht voraussetzt) als Mord gewertet werden und mit einer echten lebenslangen Strafe geahndet werden.
    Auf die Todesstrafe kann verzichtet werden.

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